Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 02.12.2013 - L 4 RS 757/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41775
LSG Sachsen, 02.12.2013 - L 4 RS 757/12 (https://dejure.org/2013,41775)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 02.12.2013 - L 4 RS 757/12 (https://dejure.org/2013,41775)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 02. Dezember 2013 - L 4 RS 757/12 (https://dejure.org/2013,41775)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,41775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 4/06 R

    Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.12.2013 - L 4 RS 757/12
    Mit Schreiben vom 27.12.2008 beantragte der Kläger die Überprüfung der Feststellungsbescheide und machte unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23.8.2007 (B 4 RS 4/06 R) die Berücksichtigung weiterer Zulagen, Zuschläge und Zuschüsse geltend.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 23.8.2007, B 4 RS 4/06 R, RdNr. 19) sei als Verdienst im Sinne von § 6 Abs. 1 AAÜG nur solches Entgelt oder Einkommen anzusehen, das tatsächlich gezahlt worden sei, das Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV sei und eine Gegenleistung des Arbeitgebers für die erbrachte Arbeitsleistungen darstelle.

    Offen bleiben könne, ob das BSG den Begriff der "Gegenleistung" als eigenständiges Tatbestandsmerkmal des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG neben dem Begriff des "Arbeitsentgelts" im Sinne von § 14 SGB IV ansehe (wie sich aus der Formulierung in RdNr. 19, a.a.O., ergebe) oder ob es den Arbeitsentgeltbegriff im Sinne von § 14 SGB IV eingrenzend auslegen wollte, indem es als Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV nur solche Einnahmen bewertet haben wollte, die als Gegenleistung des Arbeitgebers für eine konkret zu ermittelnde Arbeitsleistung des Beschäftigten erbracht worden seien (wie möglicherweise aus RdNr. 32 des Urteils vom 23.8.2007, a.a.O., herausgelesen werden könnte).

    Das Sozialgericht bewertete die Entscheidung des BSG vom 23.8.2007 (B 4 RS 4/06 R) allerdings dahin, dass nur solche Arbeitsentgelte als Verdienst im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG berücksichtigt werden sollten, die auch als Gegenleistung des Arbeitgebers für eine Arbeitsleistung des Beschäftigten anzusehen seien und nicht bereits jede Einnahme, die "nur" im Zusammenhang mit der Beschäftigung stehe.

    Welche dieser "Gegenleistungen" jedoch letztlich als Arbeitsentgelt anzusehen sind, ergibt sich nicht aus § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG (BSG, Urteil vom 23.8.2007 - B 4 RS 4/06 R, SozR 4-8570 § 6 Nr. 4).

    Zum anderen hätte dies aber auch zur Folge, dass nur der Verdienst feststellungsfähig wäre, für den Beiträge zur Sozialpflichtversicherung der DDR und ggf. zur freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) entrichtet worden wären (BSG, Urteil vom 23.8.2007 - B 4 RS 4/06 R, a.a.O.).

    Welche inhaltliche Bedeutung dem Begriff Arbeitsentgelt im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG zukommt, bestimmt sich mithin nach § 14 SGB IV. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 23.6.1998 - B 4 RA 61/97 R, SozR 3-8570 § 5 Nr. 4; Urteil vom 4.5.1999 - B 4 RA 6/99 R, SozR 3-8570 § 8 Nr. 3; Urteil vom 2.8.2000 - B 4 RA 41/99 R; Urteil vom 29.1.2004 - B 4 RA 19/03 R, SozR 4-8570 § 8 Nr. 1; Urteil vom 23.8.2007 - B 4 RS 4/06 R, SozR 4-8570 § 6 Nr. 4) ist dem Entgeltbegriff im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG der bundesdeutsche Begriff des Arbeitsentgelts im Sinne von § 14 Abs. 1 SGB IV zugrunde zu legen.

    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob das Arbeitsentgelt in der DDR einer Beitragspflicht (BSG, Urteil vom 2.8.2000 - B 4 RA 41/99 R) oder einer Steuerpflicht unterlag (BSG, Urteil vom 23.8.2007 - B 4 RS 4/06 R, a.a.O.).

    § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG hat bei der Regelung des Arbeitsentgelts nicht an frühere Rechtslagen angeknüpft, insbesondere nicht an das zum Zeitpunkt des Zuflusses des Arbeitsentgelts geltende bundesdeutsche Recht oder gar das DDR-Recht (vgl. BSG, Urteil vom 23.8.2007 - B 4 RS 4/06 R; a.a.O., Rdnr. 36).

    Zugleich stellt das Gesetz mit dem Abstellen auf das zu diesem Zeitpunkt geltende Bundesrecht sicher, dass die fiktiven Vorleistungen der ehemals Versorgungsberechtigten (nach Herstellung der Gleichwertigkeit der Arbeitsentgelte durch Um- und Hochwertung bis zur Beitragsbemessungsgrenze) grundsätzlich nach den gleichen Maßstäben wie die der sonstigen Versicherten im alten Bundesgebiet bestimmt werden (vgl. BSG, Urteil vom 23.8.2007 - B 4 RS 4/06 R, a.a.O.; Rdnr. 38).

  • BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 19/03 R

    Sperrzonenzuschlag - DDR - Arbeitsentgelt iS des AAÜG?

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.12.2013 - L 4 RS 757/12
    Welche inhaltliche Bedeutung dem Begriff Arbeitsentgelt im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG zukommt, bestimmt sich mithin nach § 14 SGB IV. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 23.6.1998 - B 4 RA 61/97 R, SozR 3-8570 § 5 Nr. 4; Urteil vom 4.5.1999 - B 4 RA 6/99 R, SozR 3-8570 § 8 Nr. 3; Urteil vom 2.8.2000 - B 4 RA 41/99 R; Urteil vom 29.1.2004 - B 4 RA 19/03 R, SozR 4-8570 § 8 Nr. 1; Urteil vom 23.8.2007 - B 4 RS 4/06 R, SozR 4-8570 § 6 Nr. 4) ist dem Entgeltbegriff im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG der bundesdeutsche Begriff des Arbeitsentgelts im Sinne von § 14 Abs. 1 SGB IV zugrunde zu legen.

    Bei der Feststellung des erzielten Arbeitsentgelts ist somit nicht an die Verordnung der DDR über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes und über die Lohnzahlung vom 21.12.1961 (GBl. II 1961 S. 551) anzuknüpfen, die am 3.10.1990 außer Kraft getreten ist (BSG, Urteil vom 29.1.2004 - B 4 RA 19/03 R, a.a.O.).

    Vielmehr genügt für die Berücksichtigung als Arbeitsentgelt ein mittelbarer (innerer, sachlicher) Zusammenhang mit der Beschäftigung, hier dem Dienstverhältnis, (BSG, Urteil vom 29.1.2004 - B 4 RA 19/03 R, SozR 4-8570 § 8 Nr. 1), der für den Senat ohne Zweifel durch die Regelungen in der Besoldungsordnung hergestellt ist.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2013 - L 22 R 449/11

    Verpflegungsgeld - Arbeitsentgelt

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.12.2013 - L 4 RS 757/12
    Dieser Auslegung des BSG folgt der Senat (vgl. u.a. mit weitergehenden rechtlichen Überlegungen auch: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.1.2013 - L 22 R 449/11; juris).

    Hier schließt sich der Senat der Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 31.1.2013 - L 22 R 449/11, zitiert nach juris, ausdrücklich an.

  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 41/99 R

    Arbeitsentgelt iS. der §§ 6 Abs. 1 S. 1, 8 Abs. 1 S. 2 AAÜG

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.12.2013 - L 4 RS 757/12
    Welche inhaltliche Bedeutung dem Begriff Arbeitsentgelt im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG zukommt, bestimmt sich mithin nach § 14 SGB IV. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 23.6.1998 - B 4 RA 61/97 R, SozR 3-8570 § 5 Nr. 4; Urteil vom 4.5.1999 - B 4 RA 6/99 R, SozR 3-8570 § 8 Nr. 3; Urteil vom 2.8.2000 - B 4 RA 41/99 R; Urteil vom 29.1.2004 - B 4 RA 19/03 R, SozR 4-8570 § 8 Nr. 1; Urteil vom 23.8.2007 - B 4 RS 4/06 R, SozR 4-8570 § 6 Nr. 4) ist dem Entgeltbegriff im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG der bundesdeutsche Begriff des Arbeitsentgelts im Sinne von § 14 Abs. 1 SGB IV zugrunde zu legen.

    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob das Arbeitsentgelt in der DDR einer Beitragspflicht (BSG, Urteil vom 2.8.2000 - B 4 RA 41/99 R) oder einer Steuerpflicht unterlag (BSG, Urteil vom 23.8.2007 - B 4 RS 4/06 R, a.a.O.).

  • BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 61/97 R

    Entgeltbegrenzung bei Beitragserstattung - Zugehörigkeit zu mehreren

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.12.2013 - L 4 RS 757/12
    Welche inhaltliche Bedeutung dem Begriff Arbeitsentgelt im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG zukommt, bestimmt sich mithin nach § 14 SGB IV. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 23.6.1998 - B 4 RA 61/97 R, SozR 3-8570 § 5 Nr. 4; Urteil vom 4.5.1999 - B 4 RA 6/99 R, SozR 3-8570 § 8 Nr. 3; Urteil vom 2.8.2000 - B 4 RA 41/99 R; Urteil vom 29.1.2004 - B 4 RA 19/03 R, SozR 4-8570 § 8 Nr. 1; Urteil vom 23.8.2007 - B 4 RS 4/06 R, SozR 4-8570 § 6 Nr. 4) ist dem Entgeltbegriff im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG der bundesdeutsche Begriff des Arbeitsentgelts im Sinne von § 14 Abs. 1 SGB IV zugrunde zu legen.

    Damit hat letztlich der Gesetzgeber bewusst und wegen des gegenüber § 256a Abs. 2 Satz 1 SGB VI davon abweichenden Wortlauts mit dem Begriff des Arbeitsverdienstes zwangsläufig eine Besserstellung der Angehörigen der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme gegenüber den Mitgliedern in der Sozialpflichtversicherung und ggf. der freiwilligen Zusatzrentenversicherung, die bereits in den Versorgungsordnungen der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme angelegt war, bewirkt (so schon BSG, Urteil vom 23.6.1998 - B 4 RA 61/97 R).

  • BFH, 21.01.2010 - VI R 51/08

    Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.12.2013 - L 4 RS 757/12
    Je höher aus der Sicht des Arbeitnehmers die Bereicherung anzusetzen ist, desto geringer wiegt das aus der Sicht des Arbeitgebers vorhandene eigenbetriebliche Interesse (BFH, Urteil vom 21.1.2010 - VI R 51/08, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • BFH, 24.03.2011 - VI R 11/10

    Kein Zufluss durch Einbehaltung von Tagegeldern - Bewertung der unentgeltlichen

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.12.2013 - L 4 RS 757/12
    Denn wenn die unentgeltliche Verpflegung eines Soldaten im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung keine steuerfreie, sondern regelmäßig mangels einer Steuerbefreiungsnorm eine steuerbare und steuerpflichtige Einnahme ist (so BFH, Urteil vom 24.3.2011 - VI R 11/10, zitiert nach juris), kann dies für ein Verpflegungsgeld, unabhängig davon, ob es als originäre Barleistung oder als Substitution für eine Sachleistung erbracht wird, nicht anders sein.
  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 6/01 R

    Arbeitsentgelt - verbilligte/kostenlose Mitarbeiterflüge - Stand-by-Flüge -

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.12.2013 - L 4 RS 757/12
    Der Arbeitsentgelteigenschaft des gewährten Verpflegungs- und Bekleidungsgeldes steht nicht entgegen, dass deren Zahlung jederzeit für die Zukunft hätte zurückgenommen werden können (BSG, Urteil vom 7.2.2002 - B 12 KR 6/01 R, SozR 3-2400 § 14 Nr. 23).
  • BSG, 28.01.1999 - B 12 KR 6/98 R

    Beitragspflicht - Abfindung - Arbeitsentgelt - Einmalzahlung - Änderungskündigung

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.12.2013 - L 4 RS 757/12
    Schließlich gehören auch Zahlungen, die anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleistet werden, zum Arbeitsentgelt, soweit sie sich zeitlich der Beschäftigung zuordnen lassen, das heißt auf die Zeit der Beschäftigung entfallen (BSG, Urteil vom 28.1.1999 - B 12 KR 6/98 R, SozR 3-2400 § 14 Nr. 16 m.w.N.).
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.12.2013 - L 4 RS 757/12
    Die weitere Einschränkung, dieses höchstens bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze nach der Anlage 3 zu berücksichtigen, wird erst im Leistungsverfahren bedeutsam (dazu stellvertr: BSG, Urteil vom 20.12.2001, SozR 3-8570 § 8 Nr. 7 m.w.N. ); insoweit hat der Versorgungsträger ggf. nur die tatbestandlichen Voraussetzungen einer besonderen Beitragsbemessungsgrenze festzustellen.
  • BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 6/99 R

    Ermittlung und Feststellung des tatsächlich erzielten Arbeitsentgelts in

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2014 - L 8 R 426/12

    Sonderversorgung Zollversorgung der DDR - Entgeltbegriff - Verpflegungsgeld -

    Denn die Zahlung des Verpflegungsgeldes war an das bestehende Dienstverhältnis geknüpft und stand mit diesem in einem inneren Zusammenhang (so u. a. auch 8. Senat des LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 22. November 2012 - L 8 R 110/11 - und - L 8 R 776/10 R -, Sächsisches LSG, Urteil vom 2. Dezember 2013 - L 4 RS 757/12 - jeweils juris).

    Der Reinigungszuschuss kann daher nicht als weiteres Arbeitsentgelt festgestellt werden (so auch Urteil des Sächsischen LSG vom 02. Dezember 2013 - L 4 RS 757/12, juris Rdnr. 55 und Urteil des 16. Senats des LSG Berlin-Brandenburg vom 21. August 2013, Az. L 16 R 670/11, juris Rdnr. 34).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2014 - L 12 R 408/11

    Verpflegungsgeld - Arbeitsentgelt

    Dieser Auslegung des BSG folgt der Senat und macht sich in diesem Zusammenhang auch folgende Ausführungen in dem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 31. Januar 2013 - L 22 R 449/11 - (juris) zu eigen (siehe u. a. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2014 - L 22 R 389/12 -, Urteile vom 22. November 2012 - L 8 R 110/11 - und L 8 R 776/10 R - Sächsisches LSG, Urteile vom 1. Juli 2013 - L 4 RS 197/12 - und 2. Dezember 2013 - L 4 RS 757/12 -, LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Juni 2013 - L 1 RS 28/12 -, jeweils juris):.

    Denn die Zahlung des Verpflegungsgeldes war an das bestehende Dienstverhältnis geknüpft und stand mit diesem in einem inneren Zusammenhang (so u. a. auch 8. Senat des LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 22. November 2012 - L 8 R 110/11 - und - L 8 R 776/10 R -, Sächsisches LSG, Urteil vom 2. Dezember 2013 - L 4 RS 757/12 - jeweils juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 8 R 261/16

    Berücksichtigung des den ehemaligen Mitarbeitern der Zollverwaltung der DDR

    Der Reinigungszuschuss stellt kein Arbeitsentgelt dar (so auch Urteil des Sächsischen LSG vom 02. Dezember 2013, Az. L 4 RS 757/12, juris Rdnr. 55 und Urteil des 16. Senats des LSG Berlin-Brandenburg vom 21. August 2013, Az. L 16 R 670/11, juris Rdnr. 34).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht